Ermittlung der Überbrückungshilfe II für Unternehmen in 3 Schritten
Die Überbrückungshilfe II für Unternehmen ist das dritte staatliche Soforthilfeprogramm für Unternehmen, die durch die Corona Pandemie in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind. Es umfasst die Monate September bis Dezember 2020.
Die Zahlung dieser Zuschüsse ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft. Es müssen beispielsweise Umsatzrückgänge von mindestens 30% in den Monaten April und August 2020 in Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen sein. Weiterhin darf die Überbrückungshilfe II für Unternehmen nur durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beantragt werden.
Da die Beantragung mit direkten Kosten verbunden ist, ist es wichtig, dass Sie bereits vor Kontaktierung Ihres Steuerberaters wissen, ob Sie antragsberechtigt sind und wie hoch die Zuschüsse ausfallen.